Kirchliche Hochzeit

An was muss im Vorfeld gedacht werden ?

Setzen Sie sich mindestens 6 Monate vor dem Trautermin, mit dem Pfarrer / Gemeindeleiter/ Gemeindeleiterin Ihres Wohnortes in Verbindung, auch wenn Sie in einer anderen Kirche heiraten wollen.
Vereinbaren Sie gemeinsam mit dem Pfarrer/Gemeindeleiter/Gemeindeleiterin den Termin der Trauung und ein Traugespräch.
Sie treffen sich mit dem Pfarrer/Gemeindeleiter/Gemeindeleiterin mindestens einmal zum Traugespräch. Dabei sprechen Sie über den Sinn der christlichen Ehe und Trauung. Mit dem Ehevorbereitungsprotokoll klären sie alle organisatorischen und rechtlichen Fragen der Eheschliessung ab und bereiten den Traugottesdienst miteinander vor.
Im Normalfall leitet der Ortspfarrer/Gemeindeleiter/Gemeindeleiterin den Traugottesdienst in der Pfarrkirche. Es ist aber möglich, einen anderen, Ihnen bekannten Pfarrer oder Diakon anzusprechen und/ oder in einer anderen Kirche zu heiraten. Dazu müssen Sie Kontakt mit dem für diese Kirche zuständigen Pfarramt aufnehmen.
Besorgen Sie einen höchstens 6 Monate alten Taufschein (6 Monate vor der Trauung) bei der Pfarrei, in der Sie selbst getauft wurden. Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihr Pfarramt vor Ort.
Die zivilrechtlich geschlossene Ehe ist Voraussetzung für die kirchliche Eheschliessung.
Der Traugottesdienst ist eine religiöse, liturgische Feier. Gemeinsam mit dem zuständigen Pfarrer/Gemeindeleiter/Gemeindeleiterin können Sie den Ablauf und die Gestaltungsmöglichkeiten besprechen.

Ehe als Sakrament

Die Ehe gehört zu einem der sieben Sakramente. Sie ist Zeichen für Gottes Liebe zu den Menschen. In der gegenseitigen Liebe des Ehepaares wird die Liebe Gottes zu den Menschen sichtbar. Der menschliche Bund der Ehe ist dann auch Abbild des ewigen Bundes, den Gott mit den Menschen schliesst. Im Sakrament schenkt Gott den Ehepaaren seinen Schutz und Segen und sagt ihnen seinen Beistand für das gemeinsame Leben zu.
Unauflöslichkeit: Da Gottes Liebe und sein Bund mit den Menschen nicht zeitlich begrenzbar ist, gilt auch die Ehe als unauflöslich.

Eheschliessung zwischen den Konfessionen (evangelisch- katholisch)

Beide Kirchen kennen keine „ökumenische Trauung”. In den letzten Jahren hat sich allerdings das Verständnis gewandelt. Man spricht heute nicht mehr von „Misch- oder konfessionsverschiedener”, sondern von „konfessionsverbindender Ehe”. Die Kirchen erwarten nicht, dass der Partner bzw. die Partnerin sich dem Eheverständnis oder gar dem Glauben des und der anderen anschliesst, jedoch sollten sie um ihre verschiedenen Auffassungen wissen. Das Paar muss sich für eine Ordnung und einen Traugottesdienst entscheiden, der Seelsorger der anderen Konfession kann allerdings in Teilen des Gottesdienstes mitwirken.

Die katholische Trauung findet in der katholischen Kirche unter alleiniger Assistenz eines katholischen Geistlichen statt. Ein reformierter Geistlicher kann im Gottesdienst mitwirken.