Seelsorgebesuche
Die Kirchen möchten ihre Mitglieder auch in schwersten Zeiten begleiten
Kontakt Pfarramt: Tel. 061 465 90 20
In den Spitälern betreuen speziell ausgebildete Seelsorgerinnen und Seelsorger die Kranken (Spitalpfarrämter). Die Spitalseelsorgerinnen und -seelsorger stehen den kranken und ihren Angehörigen auf Wunsch jederzeit zur seelsorgerlichen Betreuung zur Verfügung. Auch die Seelsorger und Seelsorgerinnen der Wohngemeinde dürfen verständigt werden. Dies ist besonders im Fall der Entlassung aus dem Spital angebracht, da vom Spital her keine weiteren Meldungen an die Pfarrämter erfolgen.
Alters- und Pflegeheime haben in der Regel keine speziellen Seelsorgerinnen oder Seelsorger. Die seelsorgerliche Betreuung erfolgt auf Wunsch durch das Pfarramt des Wohnortes. Gut ist es, wenn die Angehörigen von sich aus mit dem Pfarramt in Verbindung treten.
Kranke und betagte Menschen, die zu Hause wohnen, werden gerne von den zuständigen Seelsorgerinnen und Seelsorgern besucht und betreut. Allerdings muss das Pfarramt darüber unterrichtet werden.
Sterbebegleitung
Zur Begleitung Sterbender können Seelsorger und Seelsorgerinnen beigezogen werden. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen den Kranken und den Angehörigen in schweren Stunden gerne bei. Wenden Sie sich an das Pfarramt oder an das entsprechende Spitalpfarramt.
Krankensalbung
Die katholische Kirche kennt das Sakrament der Krankensalbung, welche auch öfter empfangen werden kann. Die Spendung erfolgt auf Wunsch des Kranken und der Angehörigen. Wenden Sie sich an das Pfarramt.